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Information zur Batterieentsorgung

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis betrifft die Endnutzer, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen: 

Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem eigenen Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

Olaf Kuntze
Siemensring 89
47877 Willich

Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

Verkauf von Starterbatterien

Gemäß § 10 BattG sind wir als Vertreiber von Fahrzeugbatterien verpflichtet, von Ihnen je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine alte Fahrzeug an uns zurückgeben. Das Pfand wird Ihnen nach Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises (nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG), der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter ist als zwei Wochen oder bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie erstattet. Die Altbatterien können Sie entweder direkt bei uns unentgeltlich 
 oder an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle (unter Umständen kostenpflichtig) zurückgeben. 
 Fahrzeug-Altbatterien sind Gefahrgut, daher dürfen diese keinesfalls per Post oder Paketdienst an uns zurückgesendet werden. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, Ihnen als Endnutzer auf Verlangen die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Bitte senden Sie in diesem Fall die Rücknahmebestätigung unter Angabe Ihrer Kundennummer an uns zurück, um eine schnellstmögliche Erstattung des Pfandbetrags an Sie zu ermöglichen.


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